NORBERT ESKOFIER

SCHULUNG UND BERATUNG


Gefahrgutrecht und Ladungssicherung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

Norbert Eskofier, im weiteren mit Auftragnehmer bezeichnet, wird ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Sie sind wesentlicher Bestandteil jedes mit ihm abgeschlossenen Vertrages, auch ohne ausdrückliche Vereinbarung. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.


2. Anmeldungen / Teilnehmerzahl

Kursanmeldungen müssen in schriftlicher (Brief, Fax) oder elektronischer (Internet, E-Mail) Form vorgenommen werden. Mündliche Anmeldungen sind nicht verbindlich. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers durch den Teilnehmer anerkannt. Die Kurse werden ab 6 Teilnehmern durchgeführt. Um den Grundsätzen der Erwachsenenbildung gerecht zu werden, ist die Teilnehmerzahl grundsätzlich auf 15 beschränkt. Abweichungen hiervon nach oben sind aufgrund gesonderter Vereinbarung möglich, dies berechtigt aber nicht zu einem Preisnachlass. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung im gewünschten Kurs wegen Teilnehmermangel oder Überschreitung der Teilnehmerzahl nicht bedient werden, erfolgt zeitgerechte Information der gemeldeten Teilnehmer und gegebenenfalls wird ein Ausweichtermin angeboten.


3. Kursbestätigung / Rechnungstellung

Nach Eingang der Anmeldung wird eine Kursbestätigung per Post oder auf elektronischem Weg übersandt.

Rechnungstellung erfolgt unmittelbar im Anschluss an die Schulung. Kurs- und Übernachtungskosten werden separat und ausschliesslich durch den Auftragnehmer in Rechnung gestellt, sofern Hotelübernachtungen durch diese gebucht wurden. Bei Buchung erforderlicher Übernachtungen durch den Auftraggeber oder durch den Teilnehmer selbst, rechnet dieser eigenständig mit dem Hotel ab.


4. Preise / Leistungen

Es gelten die Preise, die mit der Kursbestätigung oder der Rechnung mitgeteilt werden. Sofern keine schriftlichen Sondervereinbarungen getroffen wurden, enthält die Kursgebühr:

Die Vermittlung der in der Kursbeschreibung angegebenen Schulungsinhalte;

Teilnehmer-/Kursunterlagen;

die mit der Kursbeschreibung zugesicherte Mittags- und Pausenverpflegung.

Die Kosten für Übernachtung und Verpflegung ausserhalb der mit dem Kurs verbundenen Pausen- und Mittagsverpflegung (siehe Kursbeschreibung) sind gesondert mit dem jeweiligen Dienstleister abzurechnen.

Bei Inhouse-Veranstaltungen wird weder Mittags- noch Pausenverpflegung gewährt, dies obliegt dem Auftraggeber.


5. Tagesgäste

Teilnehmer, die als Tagesgast bei einer Veranstaltung teilnehmen, wird gegebenenfalls gewährte Verpflegung gesondert in Rechnung gestellt. Es gelten die diesbezüglichen Sondervereinbarungen.


6. Buchungsänderung / Rücktritt


6.1 Buchungsänderung

Kann ein Kursteilnehmer den gebuchten Kurs nicht wahrnehmen, so ist er berechtigt, bis zum 14. Tag vor Kursbeginn nach Abstimmung mit dem Auftragnehmer eine Buchungsänderung zugunsten eines zeitlich späteren Kurses vorzunehmen. Bereits bezahlte Kursgebühren werden angerechnet. Stornogebühren von Drittanbietern (z.B. gebuchte Übernachtung, etc.) bleiben hiervon unberührt.


6.2 Rücktritt:

Der Rücktritt von einem gebuchten Kurs hat schriftlich zu erfolgen. Ein Ersatzteilnehmer kann benannt werden. Ein Rücktritt bis zum 30. Tag vor Kursbeginn ist kostenlos möglich.

Bei Rücktritt ab dem 29. Tag bis zum 15. Tag vor Kursbeginn werden 50 % der Kurskosten als Stornogebühr berechnet.

Bei Rücktritt ab dem 14. Tag vor Kursbeginn werden 100% der Kursgebühren als Stornogebühr berechnet.

Etwaige durch den Auftragnehmer vorher verauslagte Spesen und sonstige Vorleistungen, wie Bestandsaufnahmen und Beratungsleistungen können mit einem Stundensatz von 118,00 EURO in Rechnung gestellt werden.

Bei Nichtantritt oder bei Abbruch der Teilnahme wird die gesamte Kursgebühr zur Bezahlung fällig.

Auf die vor genannten Beträge wird jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer mit zur Bezahlung berechnet.

Bei teilweiser Kursteilnahme behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Ausstellung einer Ausbildungsbescheinigung oder eines anerkannten Qualifikationsnachweises zu verweigern.

 

7. Änderungen / Absagen durch den Auftragnehmer


7.1 Änderungen:

Ein Wechsel der Referenten, des Seminargebäudes oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt noch zur Minderung des Entgeltes, soweit der Kursinhalt nicht wesentlich beeinträchtigt wird und das Seminargebäude sich in zumutbarer Entfernung befindet.


7.2 Absagen:

Der Auftragnehmer behält sich vor, Kurse und Veranstaltungen abzusagen, sofern die genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder bei unvorhergesehener Verhinderung der Referenten. In einem solchen Fall wird ein Ausweichtermin vorgeschlagen. Wird über den Ausweichtermin keine Einigung erzielt, so werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren mit Ausnahme der bereits verauslagten Spesen und Vorleistungen unverzüglich in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


8. Haftungsausschluss

Für Schäden während des Kurses haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur insoweit als ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Fahrzeuge der Teilnehmer bleibt die Haftung ausgeschlossen. Für spätere Schäden, die angeblich im Rahmen der Umsetzung der vermittelten Kursinhalte entstanden sind, wird keinerlei Haftung übernommen.

Aus den Teilnehmerunterlagen kann keine Rechtspflicht oder Haftung des Auftragnehmers hergeleitet werden, sofern darin zum geltenden Recht abweichendes angegeben ist.


9. Datenschutz / Urheberrechte


9.1 Datenschutz:

Der Teilnehmer und sein Arbeitgeber stimmen zu, dass ihre Daten vom Auftragnehmer mittels EDV erfasst und verarbeitet werden. Der Auftragnehmer sichert zu, dass diese Daten ausschließlich für interne Zwecke (Erstellung von Kursunterlagen, Schulungsnachweisen, etc.) genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden.


9.2 Urheberrechte:

Der Kursteilnehmer verpflichtet sich zur Beachtung des Urheberrechts an allen vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten und ausgehändigten Lehrgangsmaterialien.


10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Traunstein/OBB. Der Auftragnehmer ist aber berechtigt, allfällige Ansprüche bei jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen.


11. Salvatorische Klausel

Sollte ein Teil des Vertrages nichtig sein, so bezieht sich diese Nichtigkeit nur auf diesen Vertragsteil. Die übrigen Vertragsteile bleiben bestehen.