Schulung und Unterweisung
Mein Service für Sie
Gefahrgutrechtliche Unterweisung
Kapitel 1.3 der Gefahrgutvorschriften für Straßen-, Eisenbahn- und Seebeförderung schreibt eine Unterweisung für Beschäftigte vor, die in gefahrgutspezifische Tätigkeiten ausüben. Zu diesen Tätigkeiten gehören unter anderem das Versenden, Verpacken, Kennzeichnen, Verladen und Befördern von Gefahrgut.
Die geforderten Unterweisungen nehme ich für Sie vor.
Nur Besitzer einer Schulungsbescheinigung nach ADR sind hiervon ausgenommen, sofern sich ihre Tätigkeit auf das Verladen und Transportieren von Gefahrgut mit Straßenfahrzeugen bezieht.

Verantwortlichkeiten
Kennen Sie Ihre Verantwortung nach Gefahrgutrecht? Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt (GGVSEB) mit ADR, RID, ADN und die Gefahrgutverordnung See (GGVSee) mit dem IMDG-Code schreiben Ihnen ganz bestimmte Verantwortungsbereiche zu. Dies hängt ganz davon ab, an welcher Stelle im Transportprozess - von der Produktion eines Gefahrguts bis zur Entladung beim Kunden - Sie tätig sind. Auch eine Pflichtendelegation auf nachgeordnete Mitarbeitende muss ganz bestimmte Merkmale erfüllen, um rechtlichen Bestand zu haben.
Eine Schulung und entsprechende Informationen hierzu gebe ich Ihnen gerne.

Ladungssicherung im Container
Die Ladungssicherung im Container folgt eigenen Regeln. Vorausdenken bei der Beladung ist hier oberstes Gebot. Folgt eine Beförderung auf den Weltmeeren, ist der Inhalt eines Containers im Gegensatz zur Straßenbeförderung zusätzlichen Belastungen ausgesetzt. Die Richtlinien des CTU-Code sind hierbei verbindlich anzuwenden, so steht es im IMDG-Code. Ob ein angelieferter Container überhaupt für den Transport geeignet ist und den Sicherheitsanforderungen genügt, muss vor der Beladung überprüft werden.
Schulungen nach CTU-Code können Sie bei mir buchen. Die Schulungsinhalte werden dabei auf Ihre betriebliche Situation abgestimmt.

Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
Ladungssicherung ist so vielfältig, wie die Transportgüter selbst. Die Gesetze der Physik sind hier nicht wegzudenken. Um Schäden an Mensch, Tier und Umwelt zu vermeiden, müssen die Güter auf dem Fahrzeug sachgerecht gesichert werden. Die Richtlinien der VDI 2700 und etliche internationale Normen machen hier Vorgaben, die nach den Verkehrsvorschriften verbindlich zu beachten sind. Verantwortlich für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung sind die Leiter des Verladebetriebs - man spricht hier von "Leiter/in der Ladearbeiten".
Ich führe für Sie Inhouse-Schulungen zur Ladungssicherung durch. Diese beinhalten nicht nur Theorie sondern auch praktische Übungen, orientiert an Ihren Betriebsabläufen.


Ein- und Ausgangskontrollen
Ein- und Ausgangskontrollen von Personen und Fahrzeugen mit Gefahrgut sind nach Abschnitt 7.5.1 ADR vorgeschrieben. Diese Kontrollverpflichtung trifft nicht nur den Verlader sondern auch den Fahrer und den Entlader. Worauf Ihre Mitarbeitenden dabei achten müssen und was genau zu kontrollieren ist, erkläre ich diesem Personenkreis für Sie. Ich bin Ihnen auch bei der Erstellung praktikabler Checklisten behilflich.
Schulung und Training mit Betriebsbezug
Meine Kurse orientiere ich stets an Ihren Betriebsabläufen.
Gerne sende ich Ihnen ein Angebot.
Mobil +49 (0) 178 7870316
Meine E-Mail: norbert.eskofier@online.de